Über Uns - Homburg-Saar-Pfalz
Über Uns
Lions Club Homburg Saar-Pfalz - Unser Club
Wer sind wir, was tun wir?
Der Lions-Club Homburg-Saar-Pfalz wurde im Jahre 1986 von dem Apotheker Dr. Klaus Kiefer in der Kreis- und Universitätsstadt Homburg gegründet. Unser Patenclub ist der LC Germersheim, mit dem noch heute eine freundschaftliche Verbindung besteht..
Als Mitglieder der Internationalen Lions-Bewegung sind heute 31 Damen und Herren in unserem Club freundschaftlich verbunden. Unter dem Leitwort "We serve/Wir dienen" setzt sich der Club zum Ziel:
- Persönlichkeiten aus verschiedenen Berufsgruppen seines Einzugsbereichs freundschaftlich und im Geist gegenseitigen Verständnisses und wechselseitiger Achtung zusammenzuschließen;
- den Geist gegenseitiger Verständigung unter den Völkern der Welt zu wecken und zu erhalten;
- aktiv für die bürgerliche, kulturelle, soziale und allgemeine Entwicklung der Gesellschaft einzutreten;
- die Lions-Clubs in Freundschaft…und gegenseitigem Verständnis zu verbinden;
- einsatzfreudige Menschen zu bewegen, der Gemeinschaft zu dienen, ohne daraus persönlich materiellen Nutzen zu ziehen;
- bei materieller und geistiger Not tätig zu helfen;
- die Güter menschlicher Kultur zu wahren.
Der Club betrachtet Toleranz als wichtige Grundlage des menschlichen Zusammenlebens. Parteipolitisch und konfessionell bewahrt er Neutralität.
Unsere Mitglieder sind gleichzeitig Mitglieder in der
Lions-Hilfe Homburg-Saar-Pfalz e.V., Homburg
Der Verein ist dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken und ist gemäß §§ 51 ff. 2 der AO wegen der Förderung der Erziehung, Volks- u. Berufsbildung, von Kunst u. Kultur, von Wissenschaft u. Forschung und des Völkerverständigungsgedankens nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Homburg StNr. 075/140/01442 vom 12. Juli 2017 für den Veranlagungs-zeitraum 2014 bis 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein ist berechtigt für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen ... auszustellen.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurden vom Finanzamt Homburg St. Nr. 075/140/01442 mit Bescheid vom 17. Juli 2014 nach § 60a Abs 1 AO gesondert festgestellt.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, erbitten wir Ihre Spende auf das Konto
Lions-Hilfe Homburg-Saar-Pfalz e.V.
IBAN DE49 5945 0010 1011 6451 30